Allgemeine Teilnahmebedingungen

 

1. Anmeldung

 

Aussteller sind verpflichtet, ihre Angaben bei der Anmeldung vollständig anzugeben.

Jede erfolgte Anmeldung ist für den Aussteller verbindlich und bestätigt zugleich die Anerkennung unserer Teilnahmebedingungen.

 

2. Zulassung



Über die Zulassung des Anmelders und der Ausstellungsgüter entscheidet die Agentur Perfect-Day-Team (im weiteren PDT oder Veranstalter genannt). Es kann z. B. aus Platzgründen die Anmeldung abgelehnt werden, ein Bescheid erfolgt innerhalb von zwei Werktagen, dieser ist für beide Parteien verbindlich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Planungsgründen die Ausstellungsflächengröße zu ändern. Der Veranstalter wird jedoch nach Möglichkeit vorhergehend Rücksprache mit dem betreffenden Aussteller halten.

 

PDT ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde, die Zulassungsvoraussetzungen später entfallen oder es aufgrund von sonstigen Änderungen eine Teilnahme nicht mehr bewilligt werden kann. Daraus resultierende Forderungen können nicht höher ausfallen, als der vereinbarte anteilige Beteiligungspreis (Standmiete).

Vorbehalte, Bedingungen und besondere Wünsche des Anmelders (z.B. hinsichtlich Platzierung, Konkurrenzausschluß, Standaufbau und Standgestaltung etc.) werden nur berücksichtigt, wenn dies in der Zulassung ausdrücklich bestätigt wurde.

 

Die Agentur PDT ist bei Vertragsverletzungen (falsche Angaben, ungesicherter Stand etc.) berechtigt, die Zulassung auch während der Veranstaltung zu entziehen und den Stand zu schließen. Daraus resultierende Forderungen können nicht erstattet werden.

 

3. Mitaussteller

 

Ohne vorherige Zustimmung von PDT darf der Aussteller seinen Stand weder verlegen, tauschen, teilen, noch ganz oder teilweise Dritten überlassen, sowie an seinem Stand Werbung für Dritte auszulegen oder anbieten. Missachtungen können zur Schließung des Standes führen und mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 500,-- Euro berechnet werden. Jegliche Fremdwerbungen werden mit 500,- Euro berechnet, bei Zulassungsentnahme besteht kein Schadensanspruch.

 

4. Beteiligungspreise

 

Diese sind dem jeweiligen Anmeldeformular zu entnehmen. Die Rechnung über den Beteiligungspreis erhält der Aussteller mit der Zulassung. Zulassung und Rechnung sind in einem Formular kombiniert.

 

5. Zahlung der Beteiligungspreise

 

Zahlungsfristen und Bedingungen sind der Rechnung zu entnehmen. Bei Nichtbezahlung oder Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen behält sich PDT das Recht vor, diesen nicht mehr für

die Messe zu zulassen, die Forderung bleibt dennoch bestehen. Ein Schadensanspruch oder Zulassungsanspruch besteht nicht.

 

6. Standaufbau

 

Jeder Aussteller ist für seine Ausstellungsfläche selbst verantwortlich.

Der Aussteller hat im Sinne der Messe, sowie für sich selbst auf einen ansprechenden Stand zu achten. Evtl. durch Behörden / Vermieter erforderliche Maßnahmen müssen berücksichtigt und auf eigene Kosten getragen werden. Diese werden soweit möglich bereits bekannt auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben.

 

Die Ausstellungsfläche muss während der Veranstaltung von dem Aussteller zu Beratungszwecken, sowie aus Haftungsgründen beaufsichtigt werden, bzw. muss ein Verantwortlicher präsent sein.

 

Jeder Aussteller hat darauf zu achten, dass von seiner Ausstellung keine Gefahren für Besucher oder andere Aussteller, wie z. B. Stolperfallen ausgehen, jeder Aussteller übernimmt die Haftung für seine Ausstellungsfläche.

 

7. Aufbauzeiten

 

Den Ausstellern werden Aufbauzeiten mitgeteilt, an diese hat er sich zu halten. Der Standaufbau muss mit Beginn der Messe vollendet sein. Sollten Aufbauzeiten aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, ist dies mit PDT im Vorfeld abzuklären.

 

8. Standgrößen

 

Bei der Anmeldung ist die genaue Größe der Ausstellungsfläche anzugeben.

Zwischenräume zum Durchgehen / Betreten des Stands sind mit einzuberechnen.

 

9. Standabbau

 

Jeder Aussteller wird verpflichtet seine Ausstellungsfläche sauber zu hinterlassen, für liegengebliebene Ware kann keine Haftung übernommen werden. Wird dies nicht beachtet, behält sich PDT das Recht vor, die Kosten für Reinigung, Müllbeseitigung und Versandkosten, für nachzusendende Gegenstände dem Aussteller in Rechnung zu stellen. Für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen sorgt PDT.

 

10. Abbauzeiten

 

Der Aussteller hat sich an die vorgegeben Abbauzeiten zu halten. Sollte die Messe, gleich aus welchen Gründen, um einem zumutbaren Zeitraum verlängert werden, somit hat der Aussteller dies zu beachten. Vorzeitige Abbau und Aufräumarbeiten von Standausstattungen sind nicht gestattet und werden mit eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,-- Euro berechnet.

 

Sollten Abbauzeiten aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, ist dies mit PDT im Vorfeld abzuklären.

 

11. Werbemaßnahmen

 

Dem Aussteller werden zusätzliche Werbemaßnahmen, wie z. B. Unternehmensvorstellung im Internet etc. angeboten. Die Auflistungen der Firmenunternehmen erfolgt alphabetisch, Logoabdruck je nach Möglichkeit der Anbringung in Hinsicht auf Platz und Größe.

 

Sollte der Aussteller seine Daten (Logo etc.) nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder in einer nicht druckbar schlechten Qualität bei PDT einreichen, kann die Werbemaßnahme nicht gewährleistet werden.

 

Eine Kostenerstattung oder Abzug der Messegebühr kann nicht erfolgen, da die Maßnahme ein kostenloser Service von PDT ist.

 

12. Technische Einrichtungen

 

Für allgemeine Beleuchtung, Beheizung in der Halle sorgt PDT. Anschlussmöglichkeiten für Licht, Strom, Wasser etc. werden in den Hallen zur Verfügung gestellt, eine vorherige Anmeldung ist jedoch notwendig.

 Für jeden Personen oder –Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparat, Geräte usw. entsteht haftet der Aussteller. Jeder Einsatz von technischen Geräten, auch von Laptops, Beamer etc. muss vorher angemeldet werden.

 

13. Vorführungen, Bühnenbenutzung und Modenschauen

 

Alle Vorführungen am Stand und auf der Bühne sind für einen reibungslosen Ablauf bei PDT anzumelden. Wunschzeiten der Vorführungen werden soweit wie möglich berücksichtigt, können aber leider nicht gewährleistet werden. Es wird hierzu eine Absprache zwischen Aussteller und PDT stattfinden.

 

Es ist außerdem darauf zu achten, dass nur einwandfreie Tonträger etc. verwendet werden. Bei Missachtung kann die Vorführung von PDT abgebrochen werden. Die hierfür vereinbarten Zeiten sind strikt einzuhalten.

 Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Abbruch oder nachträglicher Ablehnung des Programms besteht nicht.

 

14. Teilnahmerücktritt

 

Eine Aufhebung der Messeanmeldung ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Stand weiter vermietet werden kann und der Aussteller 30% der Messegebühr als pauschale Aufwandsentschädigung zahlt. Ist eine Weitervermietung aus zeitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich, ist der Aussteller verpflichtet die gesamten Kosten seiner Messegebühr zu tragen.

 

Sollte der Aussteller, ohne vorhergehende Ankündigung nicht zur Messe erscheinen, wird ihm zusätzlich eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,-- Euro berechnet.

 

15. Höhere Gewalt

 

Ist PDT aus höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder komplett zu räumen, den Messetermin oder den Messeort zu verschieben, oder abzusagen, erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrecht, noch sonstige Ansprüche, insbesondere

 Schadensersatzansprüche gegen PDT.

 

16. Schadensersatz und Haftung

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und/oder Kostenerstattung für von ihm nicht verursachten oder beeinflussbaren Schäden und Ausfälle. Für eingebrachte Gegenstände des Ausstellers, seiner Mitarbeiter und/oder Zulieferer haftet der Aussteller. PDT übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtungen und schließt jede Haftung für Schäden

und Abhandenkommen aus.

 

17. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Für alle Vereinbarungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus des Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Weißenburg.

 

18. Informationspflicht

 

Jeder Aussteller hat sich, auch im eigenem Interesse, auf der Internetseite www.evwed.de (www.fest-und-hochzeitsmesse) über Auf- und Abbauzeiten und sonstige wichtige Informationen und Änderungen zur Messe rechtzeitig zu informieren.

 

Stand: 01/2013